Landgericht Frankfurt a.M., Urt. v. 29.07.2016, 2-30 O 282/15
Gegenstand der Entscheidung:
Mit Urteil vom 29.07.2016 (2-30 O 282/15) hat das LG Frankfurt a.M. die Wirksamkeit eines Kreditwiderrufs bestätigt.
Mit Urteil vom 29.07.2016 (2-30 O 282/15) hat das LG Frankfurt a.M. die Wirksamkeit eines Kreditwiderrufs bestätigt.
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