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Landgericht Mühlhausen, Urt. v. 10.05.2019, 6 O 439/18

Gegenstand der Entscheidung:

Mit Urteil vom 10.05.2019 (6 O 439/18) hat das LG Mühlhausen (Thüringen) in einem von der Kanzlei Stader aus Köln und Frankfurt geführten Verfahren die Zwangsvollstreckung der VR Bank Westthüringen aus einer notariellen Urkunde endgültig für unwirksam erklärt.

Verfahrensführender Anwalt

David Stader
Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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