Mehr Infos

Landgericht München I, Urt. v. 08.08.2022, 4 O 9296/21

Gegenstand der Entscheidung:

Schadenersatzanspruch der von uns vertretenen Rechtsschutzversicherung gegen eine andere Anwaltskanzlei und deren Partner aufgrund unzureichender Prozessführung in einem Immobilienkredit-Widerrufsfall Relevante Vorschriften: §§ 280, 675, 611 BGB; §§ 495, 357 BGB; § 86 VVG

Verfahrensführender Anwalt

David Stader
Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Zurück

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Webseite Cookies ein. Einige Cookies sind erforderlich, während andere uns helfen unser Online-Angebot zu verbessern. Details finden Sie hier:

Datenschutz Impressum