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Oberlandesgericht Düsseldorf, Hinw v. 03.02.2017, I-16 U 31/16

Gegenstand der Entscheidung:

OLG Düsseldorf hat den Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gegen eine Sparkasse bestätigt.

Verfahrensführender Anwalt

David Stader
Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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