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Oberlandesgericht Köln, Hinw. v. 29.06.2023, I-12 U 3/23

Gegenstand der Entscheidung:

Regressanspruch des Bankkunden wegen mangelhafter anwaltlicher Vertretung im Zusammenhang mit der gerichtlichen Durchsetzung der Rechtsfolgen des Widerrufs eines Immobiliendarlehens Relevante Vorschriften: §§ 645, 611, 280, 495, 357, 346 BGB

Verfahrensführender Anwalt

Lutz Stader
Rechtsanwalt

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