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Oberlandgericht Köln, Urt. v. 14.08.2018, 4 U 44/18

Gegenstand der Entscheidung:

Mit Urteil vom 14.08.2018 (4 U 44/18) hat das OLG Köln in einem von der Kanzlei Stader aus Köln und Frankfurt geführten Verfahren die Sparkasse KölnBonn zur Rückzahlung eines substantiellen Betrages nach einem Kreditwiderruf verurteilt.

Verfahrensführender Anwalt

David Stader
Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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