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Kreditrecht
Widerruf Leasingvertrag
Verbrauchern kann auch bei Leasingverträgen ein Widerrufsrecht zustehen. Je nach Vertragssituation kann der Widerruf des Leasingvertrages dazu führen, dass die Leasingbank das Leasingfahrzeug zurücknehmen muss, ohne hierfür eine Entschädigung zu erhalten.
Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher
Auch Leasingverträge sind oftmals widerrufbar, wenn der Leasingnehmer Verbraucher ist. Bei einem Firmenleasing gibt es daher kein Widerrufsrecht. Bei selbständigen kommt es darauf an, ob das Fahrzeug bei Vertragsschluss überwiegend für private Zwecke genutzt werden sollte und ob dies so auch dem Autohändler kommuniziert wurde. Wenn ein Kunde gegenüber dem Händler vorgibt er sei Unternehmer, um das Leasing steuerlich zu berücksichtigen, obwohl er das Fahrzeug eigentlich überwiegend privat nutzen möchte, kann er sich später nicht darauf berufen, er sei eigentlich Verbraucher.
Kein Widerrufsrecht beim Kilometerleasing
Wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages als Verbraucher handelte, kommt ein Widerrufsrecht in der Regel nur dann in Betracht, wenn es sich um ein sog. Restwertleasing handelt. Die Rechtsprechung erkennt nur diese Leasingform als sog. "entgeltliche Finanzierungshilfe" und damit Anwendbarkeit des Kreditwiderrufsrechts an. Bei Kilometerleasingverträgen ist ein Widerrufsrecht dagegen grds. ausgeschlossen.
Ausnahme: Kilometerleasing im Fernabsatz
Eine Ausnahme ist jedoch zu machen, wenn der Kilometerleasing-Vertrag im Fernabsatz (bspw. über das Internet) geschlossen wurde. Dann hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzrecht. Aus diesem Grunde hat das OLG München jüngst die Firma Sixt nach dem Fernabsatzrecht dazu verurteilt, ein Leasingfahrzeug im KM-Leasing zurückzunehmen und dem Kunden alle Leasingraten ohne Abzug zu erstatten.
OLG München zum SIXT KM-Leasing
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Zusammenfassung
Wer kann widerrufen?
Das Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu. Gewerbliche Leasingverträge sind ausgeschlossen. Beim Kilometerleasing kommt ein Widerruf nur in Betracht, wenn der Vertrag im Fernabsatz (bspw. Internet) geschlossen wurde. In zeitlicher Hinsicht kommt ein Widerruf grds. für alle Verträge in Betracht, die ab dem 10.06.2010 geschlossen wurden.
Was passiert bei einem Widerruf?
Bei einem Widerruf erhält der Kunde seine Zahlungen zurück. Hiervon abzuziehen ist in der Regel ein Nutzungsersatz für die Nutzung des Fahrzeugs. Etwas anderes kann aber bei einem Leasingvertrag im Fernabsatz gelten (bspw. Sixt). Für solche Verträge wurde bereits entschieden, dass die Leasingfimra keinen Anspruch auf einen Wert- oder Nutzungsersatz hat.
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