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Bankrecht
Missbrauch im Onlinebanking
Nach dem aktuellen Cybercrime-Lagebericht des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2016 über 2000 Fälle des Missbrauchs von Online-Banking-Zugängen zur Anzeige gebracht. Im Durchschnitt ist den Bankkunden pro Fall ein Schaden von € 4.000,- entstanden. Der Gesamtschaden im Jahr 2016 belief sich auf 8,7 Mio Euro. Für das Risiko eines Missbrauchs des Online-Bankings haftet grundsätzlich die Bank selbst. Wir helfen Bankkunden, ihre Ansprüche gegen die Bank durchzusetzen.
Bank haftet grds. für Missbrauch des Online-Bankings
Bei einem Missbrauch des Online-Bankings haftet grundsätzlich die Bank. Etwas anders gilt nur, wenn der Kunde im Umgang mit den Sicherheitsmerkmalen (Bspw. PIN oder TAN) nicht sachgemäß umgeht oder seinen Computer nicht vor Angriffen schützt. Nur wenn der Kunde grob fahrlässig handelt, scheidet eine Haftung der Bank aus
Formen des Missbrauchs
Die häufigste Form des Missbrauchs beim Online-Banking ist das sog. „Phishing“. Beim Phishing werden regelmäßig sog. „Trojanische Pferde“ auf dem Computer des betroffenen Bankkunden installiert. Diese sind speziell auf den deutschen Bankensektor ausgerichtet und verfügen über das technische Potenzial, sowohl das iTan- (bspw. Tan-Liste) als auch das mTan-Verfahren (bspw. smsTan) mittels einer sog. Echtzeitmanipulation erfolgreich anzugreifen.
Die Manipulation kann durch unbemerkten Zugriff auf die Internetkommunikation erfolgen, indem sich der Täter durch technische Hilfsmittel gegenüber dem Kunden als Bank und gegenüber der Bank als Kunde ausgibt (sog. Man-In-The-Middle-Angriff).
Auch kommt es vor, dass die Täter den Computer des Bankkunden durch einen Trojaner innerhalb des Webbrowsers so manipulieren, dass andere Informationen an die Bank weitergegeben werden (bspw. ein anderer Zahlungsempfänger und ein anderer Überweisungsbetrag), als sie vom Nutzer eingegeben wurden (sog. Man-In-The-Browser-Angriff).
Manipulation durch Social Engineering
Eine weitere Form des Missbrauchs liegt in dem sog. Social Engineering. Bei diese Form werden keine technischen Hilfsmittel verwendet, um an die notwendigen Informationen zu kommen. Vielmehr treten die Täter unter einem Vorwand an die Kunden (häufig per E-Mail) heran und fordern die Kunden auf, die vertraulichen Informationen freiwillig preiszugeben. Dies erfolgt oftmals unter rechtswidriger Verwendung eines bekannten Firmen- oder Behördenlogos, um bei dem Kunden ein Pflichtgefühl zur Preisgabe seiner Informationen zu erwecken.
Zu beachten ist jedoch, dass Banken auf Ihrer Webseite regelmäßig darauf hinweisen, dass sie niemals die persönlichen Daten abfragen. Wer die Daten gleichwohl preisgibt muss sich ggf. grobe Fahrlässigkeit zur Last legen lassen.
Zusammenfassung
Wer haftet für einen Missbrauch im Online-Banking?
Grundsätzlich haftet die Bank im Fällen Online-Banking-Betrug. Etwas anderes gilt nur, wenn dem Kunden im Umgang mit den Sicherheitsmerkmalen des Online-Bankings (TAN-Nummern, Zugangsdaten) eine grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
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