Individuelle Beratung durch spezialisierten Anwalt
Vorfälligkeitsentschädigung umgehen oder zurückfordern
Kostenlose Erstberatung
Fachanwalt für Bankrecht
Geprüfte fachliche Qualifikation im Bankrecht
Erfahrene Prozessanwälte
Mehr als 570 Gerichtsverfahren gegen Banken
Streitthema Vorfälligkeit
Der Anfall und die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung führt oftmals zu Streit zwischen Bank und Kunde. Die rechtlichen Fragestellungen sind komplex. Um der Bank fundiert zu begegnen, bedarf es fachkundiger Unterstützung. Wir beraten und vertreten Bankkunden bei Fragen der Vermeidung, Prüfung und Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Unverbindliche Erstberatung
Die Erstberatung zu dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung ist kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie gerne unser kostenloses Erstberatungsangebot und lassen Sie Ihr Anliegen rechtlich durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen.
Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei unzureichenden Vertragsinformationen
Die Bank hat bei aktuellen Verträgen (ab 21.03.2016) keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn der Darlehensnehmer von seinem Recht auf vorzeitige Rückzahlung des Darlehens nach § 500 Abs. 2 BGB (bspw. bei einem Hausverkauf) Gebrauch macht und die Angaben im Vertrag über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.
Bank muss Berechnung richtig darstellen
Die Fehler der Banken sind vielfältig. Zwar hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2019 entschieden, dass die Bank die Parameter der Berechnung nur in groben Zügen darstellen muss. Geht sie jedoch hierüber freiwillig hinaus, müssen die insoweit gemachten Angaben klar, verständlich und auch inhaltlich richtig sein.
Der EuGH geht in einem aktuellen Urteil aus dem Jahr 2021 noch weiter als der BGH und verlangt, dass der Kunde anhand der Angaben im Vertrag die Vorfälligkeitsentschädigung selbst berechnen können muss. Dem dürften nur die wenigsten Verträge gerecht werden. Ob diese Entscheidung auch auf Immobilienkredite angewendet werden kann, ist derzeit noch umstritten.
Erstberatung
Im Thema Vorfälligkeitsentschädigung bieten wir eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte an. Nutzen Sie unser Angebot.
Gerichtlich festgestellte Fehler bei Banken und Sparkassen
Die Commerzbank wurde vom OLG Frankfurt zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt, da sie versehentlich einen Satz nicht abdruckte. Die Belehrung ergab ohne den fehlenden Satz keinen Sinn mehr, weshalb es nach der Ansicht des Oberlandesgerichts an einer hinreichenden Klarheit fehlte. Die von der Bank gegen das Urteil erhobene Beschwerde zum BGH wurde zurückgewiesen.
In Verträgen die von Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparda-Banken verwendet werden, verurteilte das Landgericht Konstanz zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, da es die Angaben der beklagten Volksbank für unzureichend hielt.
Ebenso betroffen sind Verträge aus dem Sparkassen-Verlag, die bundesweit von den Sparkassen verwendet werden. Nach der Ansicht des Landgerichts Rostock ist aus den Sparkassen-Verträgen nicht zu erkennen, wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. Auch in diesem Fall erhielt der Kunde seine vollständige Vorfälligkeitsentschädigung zurück.
Da derzeit viele weitere Verfahren geführt werden, ist mit weiteren Urteilen zu anderen Banken zu rechnen.
Wie ist bei der Kreditablösung vorzugehen?
➦ 1. Rückzahlung ankündigen
Zeigen Sie der Bank schriftlich an, dass die Immobilie verkauft und das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden soll.
➦ 2. Vorbehalt ankündigen
Leisten Sie die Vorfälligkeitsentschädigung ausschließlich unter einem schriftlich erklärten Vorbehalt der Rückforderung. Im Rahmen unserer Erstberatung stellen wir ein kostenloses Musterschreiben gerne zur Verfügung.
➦ 3. Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern
Nach der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Verkaufserlös kann sie umgehend unter Fristsetzung von zwei Wochen zurückverlangt werden.
Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgt nach von der Rechtsprechung entwickelten Berechnungsmethoden, die von der Bank einzuhalten sind. Sondertilgungsrechte müssen ebenso berücksichtigt werden, wie Tilgungsanpassungs- und Kündigungsrechte.
Stark vereinfacht wird bei der Berechnung der folgende Vergleich angestellt:
Welche Faktoren sind entscheidend?
Es wird ermittelt, welche Zinsen der Kunde unter Ausschöpfung seiner Sondertilgungsrechte bis zum nächsten Kündigungszeitpunkt zahlen müsste. Dies wird mit den Zinsen verglichen, die die Bank am Kapitalmarkt im gleichen Zeitraum für das Darlehen hypothetisch erhalten würde. Die Differenz ist der Schaden der Bank. Da die Schere zwischen Vertragszins und Kapitalmarktzins bei fallenden Zinsen immer weiter auseinander geht, erhöht sich die Entschädigung bei einem sinkenden Zinsniveau. Sind die Kapitalmarktzinsen negativ, kann der Schaden der Bank sogar höher ausfallen, als die Summe der regulären Vertragszinsen.
Da Kapitalmarktzinsen verhältnismäßig in der Vergangenheit schneller gefallen sind als Darlehenszinsen, war die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens lange Zeit für Bankkunden besonders teuer.
Ganz aktuell ist ein erheblicher Anstieg der Zinsen zu beobachten, was je nach Zeitpunkt des Vertragsschlusses sich ganz erheblich zugunsten des Verbrauchers auswirken kann.
Die voraussichtliche Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung kann hier berechnet werden:
Fallende Zinsen sorgten für steigende Entschädigungen
Zinsentwicklung im 10-Jahres-Vergleich
Auswirkungen der Zinsentwicklung auf Vorfälligkeitsentschädigungen
Besonderheiten bei Forward-Verlängerungen
Bei Forward-Prolongationen, also Verlängerungsvereinbarungen die vor dem Ablauf der Zinsbindung quasi auf Vorrat abgeschlossen wurden, kann das Darlehen 10 Jahre nach dem Abschluss der Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden. Dies gilt selbst dann, wenn die verlängerte Zinsbindung noch nicht abgelaufen ist.
Dieses Kündigungsrecht ist auch bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen und kann den Anspruch der Bank erheblich reduzieren.
Erstberatung mit Fachanwalt
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